Eine „rauhe Rampe“ wie seit 2007 in Listrup siehrt füchterlich aus und die brauchen wir hier nicht. Der winterliche Abbau der Steganlangen auf dem NRW Gebiet der Ems halte ich für nicht verhhältnismäßig weil z.B. auf niedersächsicher Seite die Forderung nicht besteht. Insofern sollte solche gravierende, den Sport stark beeinträchtigende Forderung durch Bundesgesetz geregelt werden und nicht durch Regionalregierungen.